Allgemeine Geschäftsbedingungen Tattoo & Piercing

§1 Geltungsbereich

Wir tätowieren erst ab erreichen des 18. Lebensjahres.
Wir piercen ab erreichen des 14. Lebensjahres ausschließlich mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, sowie Kopie des Personalausweise des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten. Zusätzlich muss der Erziehungsberechtigte beim Beratungsgespräch anwesend sein. ( ausgenommen sind Ohrlöcher unter 14 Jahren, Zunge und Brust erst ab 18 Jahre )

Wir tätowieren / piercen keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß, sowie Personen mit Immunschwäche ( HIV).
Wir behalten uns vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen; insbesondere für politische Wunschmotive.
Mit Unterzeichnung des Vertrages akzeptiert der Kunde, dass Fotos der Tätowierung/ Piercings im Internet und im Studio veröffentlicht werden. Die Rechte der Fotos bleiben allein bei Eccentric Pure vorbehalten.

§2 Terminvereinbarung und Anzahlung

Ein Vertrag zur Anfertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin mit Unterschrift vereinbart.
Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung von mindestens 50 € zu leisten.
Bei Nichteinhaltung oder einer Absage später als 3 Tage vor dem Termin sind bereits Vorbereitungen getroffen und die Anzahlung wird somit als Aufwandsbeschädigung berechnet und einbehalten.

Die Absage muss persönlich am Telefon oder im Studio zu den angegebenen Öffnungszeiten erfolgen. Anzahlungen werden generell nur als Gutschein zurückerstattet.
Eine Rückerstattung via Bargeld oder Überweisung ist ausgeschlossen.

§3 Kosten

Was ein Tattoo kostet ist abhängig von der Größe, dem Motiv und dem Aufwand.
Zahlbar sofort nach erbrachter Leistung. Werden mehrere Sitzungen benötigt wird nach jeder einzelnen abgerechnet. Zahlungen müssen in bar erfolgen. Sollte ein Tattoo in Ausnahmefällen mal nachgestochen werden müssen, so ist dies innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Tattoos kostenlos. Ältere Tattoos werden zu den normalen Preisen abgerechnet.

§4 Angebote und Rabattaktionen

An Angebotstagen akzeptieren wir keine Rabattgutscheine. Weiterhin sind verschiedene Angebote nicht untereinander kombinierbar.
Pro Tattoo/Piercing akzeptieren wir ausschließlich einen Gutschein oder einen Rabattgutschein. Wird ein Tattoo/Piercing Termin an einem Angebotstag vereinbart so kann dieser nicht nach Anfertigung noch mit einem weiteren Rabattgutschein gezahlt werden.

§5 Gutscheine

Gutscheine sowie Rabattgutscheine sind zwei Jahre gültig

§6 Haftungsausschluss

Eccentric Pure bespricht vor dem Tattoo die Vorlage oder das Piercing mit dem Kunden. Wird dies akzeptiert, übernimmt Eccentric Pure keine Haftung für Schäden am Kunden oder seinem Körper die nach dem Tätowierungsvorgang oder Piercingvorgang entstehen können; wie z.B. Allergien, Entzündungen/Erkrankungen von mangelnder Körperhygiene und Erkrankungen jeglicher Art.
Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt ein Gesundheitsrisiko in sich. Mit dem Auftrag willigt der Kunde automatisch in eine Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung. Die Risiken für Fehler und Entzündungen hält Eccentric Pure nach besten Wissen und Gewissen so gering wie möglich. Die Nachsorge und Pflege obliegt dem Kunden. Hinweise und Richtlinien vermittelt Eccentric Pure. Eccentric Pure weist darauf hin, das bei Komplikationen und Fragen sofort Eccentric Pure zu kontaktieren oder gegebenenfalls ein Arzt aufzusuchen ist. Es ist möglich das ein Tattoo/Piercing gesundheitliche Risiken mit sich bringt ( Bsp. Thrombose, infektiöse Entzündungen, Lymphknotenschwellungen durch Infektion oder Entzündungen. Bakterien können durch Wunden in die Blutbahn geraten und dadurch Infektionen des Herzens oder Gehirnhautentzündungen auslösen) Eccentric Pure informieret über die Risiken und Nebenwirkungen.

Weiterhin ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tattoo / Piercing tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§223, 223 a STGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend § 226 a STGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein. Mit Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der Kunde bereit auf alle rechtlichen Schritte gegen Eccentric Pure, seinen Tätowierer/Piercer zu verzichten.

§7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche über die Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Gerichtsstand ist Elmshorn, Schleswig-Holstein
Eccentric Pure, Reichenstraße 6a, 25355 Barmstedt

§8 Schlussklausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine, ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende, wirksame Regelung.